Aktenstudium, Gespräch, Untersuchungen und Tests
München. 11. November 2015 - Neben dem Aktenstudium bildet das persönliche Gespräch die Grundlage für eine fundierte Beurteilung des Gutachters. Dabei stehen der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und gegebenenfalls der Unfallhergang sowie der berufliche Werdegang im Zentrum.
Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche zu persönlich erscheinen. Im Anschluss findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt. Falls nötig, werden weitere Diagnoseverfahren mit apparativen Untersuchungen – beispielsweise die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit oder ein Hirnstrombild – durchgeführt. Eine genaue Aufklärung der Verfahren und deren Verlauf erfolgt vorher durch den medizinischen Gutachter. Falls neue Röntgenaufnahmen gebraucht werden, wird dies in der Besprechung mitgeteilt.
Entsprechend der Fragestellung der Begutachtung werden psychologische Testverfahren eingesetzt. Dabei handelt sich um Fragebögen zur Feststellung der geistigen Leistungsfähigkeit.
Für weitere Fragen zum Ablauf von Gutachten steht Ihnen unser Praxis-Team gerne zur Verfügung.
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